„Keine Maut für Pflanzen!“ – Völliges Unverständnis über bevorstehende Mautpflicht im Garten- und Landschaftsbau

Großer Unmut macht sich seit einigen Wochen in der Garten- und Landschaftsbaubranche (GaLaBau) breit – Grund dafür ist die bevorstehende Einführung der Mautpflicht für leichte Nutzfahrzeuge ab dem 1. Juli 2024 für Bundesautobahnen und Bundesstraßen sowie die gleichzeitige Veröffentlichung einer Liste mit Gewerken, die von dieser Zahlungspflicht ausgenommen sind. Verwunderlich nur: Während Asphaltierer, Dachdecker, Straßenbauer und Co. aufgelistet werden, taucht der GaLaBau in der 164 Berufe umfassenden Liste nicht auf.

„Keine Maut für Pflanzen!“ – Völliges Unverständnis über bevorstehende Mautpflicht im Garten- und Landschaftsbau

Trotz intensiver Bemühungen und zahlreicher Gespräche des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bleibt die sogenannte "Handwerkerausnahme" dem GaLaBau verwehrt. Christoph Lau, Geschäftsführer des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW e. V. (VGL NRW) in Oberhausen, bringt die Sorgen der Branche deutlich zum Ausdruck: „Diese Regelung ist nicht nur enttäuschend, sondern schlichtweg unverständlich. Unsere Betriebe stehen ohnehin schon vor großen Herausforderungen, da ist diese zusätzliche finanzielle Belastung das Letzte, was wir jetzt brauchen.“ Laut Lau stelle die bevorstehende Mautpflicht eine Wettbewerbsverzerrung dar, da andere Handwerksbetriebe von der Regelung ausgenommen sind: „Unsere Landschaftsgärtner transportieren tagtäglich Materialien und Werkzeuge genau wie andere handwerklich Tätige. Von Fairness und Gleichbehandlung kann da keine Rede sein.“

Juristisch nicht tragbar: Verstoß gegen das Grundgesetz

Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Knauff, einem Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), unterstützt die Sichtweise des GaLaBaus. Es zeigt deutlich, dass die Mauterhebung auf den Garten- und Landschaftsbau gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Denn: Die Tätigkeiten im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und die des Handwerks sind vergleichbar. Das für die Baustellen benötigte Material und die Arbeitskräfte werden – wie im Handwerk – an Ort und Stelle gebracht. Dieser Werkverkehr ist nicht von dem des Handwerks zu unterscheiden. „Es ist unbegreiflich, warum unsere Branche hier benachteiligt wird. Die zusätzlichen Kosten durch die Mautpflicht müssen letztlich auf die Kunden umgelegt werden, und das in sowieso schon wirtschaftlich unsicheren Zeiten“, so Lau weiter. „Für die Auftragslandschaft ist das natürlich keine positive Entwicklung.“ 

Darüber hinaus steht die Mautpflicht im klaren Widerspruch zu den Klimazielen der Bundesregierung. „Unsere Landschaftsgärtner tragen täglich dazu bei, unsere Städte grüner und lebenswerter zu machen. Sie setzen aktiv die dringend benötigten Klimaanpassungsmaßnahmen um“, erklärt Lau. „Es ist paradox, dass genau diese Betriebe nun durch eine zusätzliche finanzielle Last behindert werden sollen. Die Regierung legt uns Steine in den Weg, obwohl wir mit unserer Arbeit wesentlich zur Erreichung der Klimaziele beitragen.“ Die Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus hoffen nun auf ein Einlenken der Verantwortlichen in der Bundesregierung und eine juristische Einigung. „Pflanzen sollten mautfrei bleiben. Dafür setzen wir uns als Verband auf Bundes- und Landesebene auch weiterhin ein, damit gleiches Recht für alle besteht“, so Lau.

Text und Bild: Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW e. V. (VGL NRW)

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