Hochsommer im Neubaugebiet: Schotterwüsten werden heiß diskutiert
Xanten, Herford, Dortmund, Heilbronn, Neuwied, Paderborn, Bremen, Esslingen ... was verbindet diese Städte? Sie haben Schottergärten bei Neu- und Umbaumaßnahmen verboten. Das Phänomen ist bekannt und wird inzwischen bundesweit in Städten und Gemeinden diskutiert. Kaum ein Gemeinderat, in dem das Thema nicht bereits auf der Tagesordnung gestanden hat. Klar ist, dass aus Umwelt- und Klimasicht Schottergärten kritisch zu bewerten sind.
Xanten, Herford, Dortmund, Heilbronn, Neuwied, Paderborn, Bremen, Esslingen ... was verbindet diese Städte? Sie haben Schottergärten bei Neu- und Umbaumaßnahmen verboten. Das Phänomen ist bekannt und wird inzwischen bundesweit in Städten und Gemeinden diskutiert. Kaum ein Gemeinderat, in dem das Thema nicht bereits auf der Tagesordnung gestanden hat. Klar ist, dass aus Umwelt- und Klimasicht Schottergärten kritisch zu bewerten sind. Die Liste der Nachteile ist lang und reicht von den negativen Folgen der Bodenversiegelung (Aufheizung, Wasserabfluss) über den verlorenen Lebensraum für Pflanzen und Tiere (Verlust von Artenvielfalt) bis zu ästhetischen Aspekten. Andererseits wird vielerorts auch zurückhaltend argumentiert mit Verweis auf unzulässige Eingriffe in private Entscheidungen. So haben manche Städte und Gemeinden zwar in neuen Bebauungsplänen keine kategorischen Verbote aufgenommen, aber doch klare Vorgaben gemacht, die einen Mindestanteil an Vegetationsfläche auf dem Grundstück vorschreiben.
Ein Blick in den Gesetzestext ...
...erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung. In den Landesbauordnungen (LBO) finden sich Vorschriften, die vegetationslose Steinwüsten als (Vor-)Garten ausschließen. Nahezu wortgleich wird in den LBOs für unbebaute oder nicht anderweitig zulässig genutzte Flächen eine „wasserdurchlässige Gestaltung und Begrünung oder gärtnerische Gestaltung" gefordert. Das heißt, die Flächen müssen weit überwiegend begrünt oder bepflanzt werden. Achim Kluge vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) e.V.: „Damit sind vollständig zugeschotterte oder gekieste Vorgärten schon heute rechtswidrig." Kommunen haben auf Basis der LBO die Möglichkeit, in Satzungen und Bebauungsplänen Schottergärten zu unterbinden. Solche Vorschriften gelten nur für neue Anlagen, bestehende Gärten genießen Bestandsschutz. Der Verband setzt jedoch nicht auf Verbote. Achim Kluge: „Wir haben vor drei Jahren die Initiative 'Rettet den Vorgarten' ins Leben gerufen, über die wir mit guten Argumenten überzeugen wollen. Wir sehen uns im Schulterschluss mit Städten und Gemeinden in der Verantwortung, den öffentlichen Raum im Hinblick auf Klimaresilienz weiter zu entwickeln."
Gebührenberechnung nach dem Versiegelungsgrad
In den meisten Kommunen gelten befestigte Schotter- und Kiesflächen als teilversiegelt und werden daher, im Unterschied zu offenen Gartenbereichen, mit Gebühren belastet, wenn ein Wasserablauf in die Kanalisation stattfinden kann. Dies gilt in der Regel, wenn unter der Steinschicht ein wasserdurchlässiges Bodenvlies verlegt wurde. Wird dagegen undurchlässige Folie unterlegt, ist die Fläche als vollversiegelt einzustufen.
Was Kommunen unternehmen
Mag sein, dass es auch Häuslebauer gibt, die Schotterwüsten tatsächlich schön finden, aber die meisten sitzen eher dem Irrglauben auf, so gestaltete Flächen seien pflegeleicht. Dass das nicht so ist, vielmehr zahlreiche Nachteile birgt, können Städte und Gemeinden im Zuge der Bauberatung thematisieren, aber auch Informationsmaterial auf ihren Websites einstellen, Flyer mit Bepflanzungsbeispielen anbieten, Veranstaltungen und Vorträge organisieren, Aktionen starten. Bundesweit gibt es z.B. viele lokale Fotowettbewerbe, die vor allem darauf setzen, gute Beispiele bekannt zu machen und die Lust auf einen lebendigen, artenreichen Vorgarten zu wecken. Ein wichtiges Instrument ist auch das Vorbild auf kommunalen Flächen: Mehr und mehr Städte und Gemeinden legen Wildblumenbeete an, säen einen Teil der Rasenflächen in Parks als Blumenwiese ein oder stellen Insektenhotels auf. Darüber hinaus können Kooperationen mit Schulen und Kindergärten dazu beitragen, dass die Themen Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen in die Familien getragen werden. Achim Kluge: „Was in jeder Kommune hilft, ist die Vernetzung unter den lokalen Akteuren: Stadt, Bürgerschaft, Landschaftsgärtner und Landwirte, Unternehmer - wenngleich der einzelne Vorgarten eine kleine Fläche ist, so ist die Summe dieser kleinen Flächen dann doch eine große. Für die Atmosphäre einer Stadt ist der erweiterte öffentliche Raum - und Vorgärten gehören dazu - enorm wichtig." Mehr unter www.rettet-den-vorgarten.de und www.galabau.de.
Quelle: BGL
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