Teilnahmeberechtigt ist jede/r Eigentümer/in eines Vorgartens in Nordrhein-Westfalen. Mit der Einreichung von Fotos zum Wettbewerb erkennen die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen sowie die Übertragung der Nutzungsrechte (siehe 4.-5.) an. Mit der Einsendung von Fotos versichert der/die jeweilige Urheber/in den Verbänden, dass es sich um den eigenen Vorgarten im Land Nordrhein-Westfalen handelt.
Zum Wettbewerb zugelassen sind nur digitale oder digitalisierte Fotos, die den eigenen Vorgarten abbilden und deren Urheberrecht bei dem Einsendenden liegt. Pro Vorgarten müssen drei aussagekräftige Bilder eingereicht werden.
Jede Bilddatei darf maximal 8 MB groß sein. Kennzeichnen Sie ihre Bilder folgendermaßen: Name_Vorname_Ort (Mustermann_Max_Musterstadt_1).Die Bilder müssen als Anhang mitgesendet werden. Bilder nicht in die E-Mail hineinkopieren.
Fotos, die den vorstehenden Vorgaben nicht genügen sowie Fotos mit fragwürdigen bzw. rechtswidrigen Inhalten (z. B. politischer Natur), sind nicht zugelassen. Verantwortlich für den Inhalt der Bilder und Dateien ist ausschließlich der/die Urheber/in. Die Verbände behalten sich vor, Fotos nach eigenem Ermessen vom Wettbewerb auszuschließen und den Fotografen/die Fotografin hierüber per E-Mail zu informieren.
Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb räumen die Teilnehmenden den Verbänden einfache sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Rechte zur öffentlichen Wiedergabe sowie zur Verbreitung und Vervielfältigung, zur kommerziellen und nichtkommerziellen Nutzung sowie zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzung im Rahmen der Darstellung, Werbung und aller sonstigen Aktivitäten der Verbände. Die Teilnehmenden gestatten, dass die Verbände die eingesendeten Fotos bearbeiten und umgestalten dürfen. Dies gilt insbesondere, um die eingesendeten Fotos an die zur Nutzung erforderlichen Formate und Darstellung anzupassen oder die Qualität zu verbessern.
Mit der Einreichung von Bildern bestätigen die Teilnehmenden, dass
- sie alleinige Urheber/innen des Fotos sind, das Foto also selbst fotografiert haben
- sie über alle Rechte an dem Foto verfügen
- sie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzen
- das Foto frei von Rechten Dritter ist
Sollten eine oder mehrere Personen auf den Bildern zu erkennen sein, so ist dafür zu sorgen, dass diese ihre Zustimmung zu ihrer Abbildung sowie die Teilnahme des Bildes am Wettbewerb gegeben haben. Mit der Einsendung wird garantiert, dass diese Zustimmung vorliegt.
Die am Fotowettbewerb Teilnehmenden stellen die Verbände von allen Ansprüchen anderer Personen (Dritter) frei, die diese ggf. wegen Verletzung ihrer Rechte, insbesondere von Bildrechten (Recht am eigenen Bild bei Personenaufnahmen), Urheber-, Lizenz-, Marken-, Wettbewerbs- oder sonstigen Schutzrechten aufgrund der von den Teilnehmenden übermittelten Fotos gegen die Verbände geltend machen.
Eine Jury wird aus allen Einsendungen fünf Gärten auswählen. Die Jury-Entscheidung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig, über den Wettbewerb kann kein Schriftverkehr geführt werden.
Die Verbände gewährleisten die Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes. Personenbezogene Daten werden ausschließlich, soweit sie zur Durchführung des Wettbewerbs nötig sind, verarbeitet und gespeichert. Mit der Einreichung von Fotos willigen die Teilnehmenden ausdrücklich ein, dass die angegebenen Daten (Name, Wohnort) veröffentlicht werden dürfen.
Der Gewinn in Höhe von 1.000 € wird als Gartengutschein verstanden. Dieser beinhaltet die Buchung einer landschaftsgärtnerischen Dienstleistung bei einem Fachbetrieb des Garten- und Landschaftsbaus, der Mitglied im Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen e. V. ist. Nach der Rechnungsstellung des Betriebs senden Sie die Rechnung in Kopie an uns. Wir prüfen diese dann und überweisen Ihnen die 1.000 € für die landschaftsgärtnerischen Arbeiten zurück. Der Gutschein ist innerhalb von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum einzulösen. Eine Liste der Fachbetriebe finden Sie hier. Eine Barauszahlung des Gewinns ohne Buchung einer landschaftsgärtnerischen Leistung ist nicht möglich.