„Keine Maut für Pflanzen!“ – Völliges Unverständnis über bevorstehende Mautpflicht im Garten- und Landschaftsbau
Großer Unmut macht sich seit einigen Wochen in der Garten- und Landschaftsbaubranche (GaLaBau) breit – Grund dafür ist die bevorstehende Einführung der Mautpflicht für leichte Nutzfahrzeuge ab dem 1. Juli 2024 für Bundesautobahnen und Bundesstraßen sowie die gleichzeitige Veröffentlichung einer Liste mit Gewerken, die von dieser Zahlungspflicht ausgenommen sind. Verwunderlich nur: Während Asphaltierer, Dachdecker, Straßenbauer und Co. aufgelistet werden, taucht der GaLaBau in der 164 Berufe umfassenden Liste nicht auf.
05.06.2024