Mautpflicht für den GaLaBau

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Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat am 13. März 2024 im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) eine Liste mit handwerklichen Tätigkeiten veröffentlicht. Die Werkverkehre aller in dieser Liste aufgeführten Gewerbe sind von der erweiterten Maut befreit. Der GaLaBau wurde trotz wiederholter Hinweise des BGL dabei nicht berücksichtigt.

BGL-Präsident fordert Mautbefreiung für den GaLaBau

„Das Ministerium diskriminiert mit seiner Entscheidung eindeutig den GaLaBau. Nach dem Gesetzeswortlaut ist der Werkverkehr zwischen Baustelle und Bauhof von der erweiterten Maut ausgenommen. Deshalb muss der GaLaBau auch in die Liste der Ausnahmen aufgenommen werden. Niemand kann ernsthaft glauben, dass die grüne Branche zum Gütertransportgewerbe gehört! Wir haben als BGL in den vergangenen Wochen und Monaten für eine praxisgerechte Klarstellung gekämpft. Ich fordere Bundesminister Wissing auf, jetzt endlich eine klare Ansage zugunsten der Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus zu machen.“

Zur Pressemeldung BGL-Präsident fordert Mautbefreiung

Merkblatt zur Maut

Mautpflicht für leichte Nutzfahrzeuge ab 1. Juli 2024  PDF  

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Cem Özdemir zur Maut


Informationen von TOLL COLLECT


Bundes-ministerium Digitales & Verkehr